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   SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04   

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https://dejure.org/2007,9537
SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04 (https://dejure.org/2007,9537)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04 (https://dejure.org/2007,9537)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 23. April 2007 - S 15 KR 8429/04 (https://dejure.org/2007,9537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht von Honoraren für nur im Ausland verwertete künstlerische Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Künstlersozialabgabe (KSA) eines mit der Vermittlung und Organisation von kulturellen Ereignissen befassten Unternehmens; Zulässigkeit der Unterscheidung zwischen Aufführungen und Proben im Inland und im Ausland für die ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgabepflicht in der Künstlersozialversicherung bei Auslandshonoraren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 63/92

    Künstlersozialversicherungsabgabe - Ausfallhonorare - Ausland

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04
    Eine finale Zielsetzung der Aufwendung ist nach der Entscheidung des BSG (3/12 RK 63/92 a.a.O.) trotz des Wortlautes nicht notwendig.

    Das Territorialitätsprinzip des Sozialversicherungsrechts steht dem nicht entgegen (ausführlich hierzu BSG Urteil vom 20.07.1994 - 3/12 RK 63/92 - SozR 3-5425 § 25 Nr. 5).

    Für die Geschäfte, an denen ausländische Vermarkter und Künstler beteiligt sind, fehlt es an einem ausreichenden Vermutungstatbestand (vgl. BSG 3/12 RK 63/92 a.a.O.).

    Nicht entscheidend ist, ob das Werk oder die Leistung tatsächlich genutzt, also verwertet wird (BSG 3/12 RK 63/92 a.a.O. zu Ausfallhonoraren).

    Wie bereits das BSG (3/12 RK 63/92 a.a.O.) entschieden hatte, trifft dieser Einwand nicht zu.

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 11/94

    Künstlersozialversicherungsabgabe bei ausländischen Künstlern

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04
    Dies führt zu einer Trennung der Abgabepflicht des Vermarkters von der Versicherungspflicht des Künstlers (BSG a.a.O.; bestätigend BSG Urteil vom 25.10.1995 - 3 RK 11/84 - SozR 3-5425 § 25 Nr. 7).

    Die Abwälzung der KSA auf den Künstler ist nach § 36a Satz 2 KSVG i.V.m. § 32 SGB I unzulässig (hierzu BSG 3 RK 11/94 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04
    Ihre Rechtfertigung findet die KSA in der allgemein bestehenden Verantwortung der Vermarkter für die soziale Sicherung der selbständigen Künstler (BVerfG Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - SozR 5425 § 1 Nr. 1), die der eines Arbeitgebers für seine Beschäftigten ähnelt.
  • EuGH, 08.03.2001 - C-68/99

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04
    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH verstößt die allein an den Sitz des Vermarkters anknüpfende Abgabepflicht nicht gegen EU-Recht (EuGH Urteil vom 08.03.01 - Rs. C-68/99 - SozR 3-5425 § 25 Nr. 14).
  • Drs-Bund, 13.09.1979 - BT-Drs 8/3172
    Auszug aus SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04
    In der amtlichen Begründung der Bundesregierung (BT-Drucks. 8/3172) wird hierzu ausgeführt: "Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage vor allem von Unternehmern erhoben, deren Unternehmen darauf ausgerichtet sind, ständig Werke und Leistungen selbständiger Künstler und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen und daraus Einnahmen zu erzielen.
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